Skonto
Gewährt Ihnen ein Rechnungsteller ein Skonto - also ein Preisnachlass für schnelles Zahlen -, dürfen Sie dem Mieter nur den Betrag nach Abzug des Skontos auf die Betriebskosten-Abrechnung setzen. Jedenfalls wenn Sie das Skonto in Anspruch nehmen.
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