Schließanlage
Lassen Sie Ihre Schließanlage regelmäßig kontrollieren, dürfen Sie diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Die Gerichte sehen das als typische Hausmeisterarbeit an.
Ohnehin dürfen Sie Reparaturen an der Schließanlage nicht umlegen.
Als Gewerberaum-Vermieter können Sie aber die Umlage der Prüf- und Nachstellkosten als Sonstige Kosten vereinbaren!
