Reinigungsmittel
Sie dürfen die Kosten für die benötigten Putzmittel für die Gebäudereinigung auf den Mieter umlegen (AG Berlin-Tiergarten, GE 1988, S. 631).
Für Putzgeräte gilt das leider nicht!
Wird die Gebäudereinigung von einer angestellten Reinigungskraft ausgeführt, sind zudem die Lohnkosten umlagefähig.
Was Sie wissen müssen: Beschichten Sie einen Bodenbelag oder versiegeln Sie einen Parkettboden, fällt das unter nicht umlagefähige Instandsetzungskosten.
Gleiches gilt, wenn eine Sonderreinigung fällig wird, weil umgebaut wird (Kinne, ZMR 2001, S. 6).
