Ratten
Ergreifen Sie vorbeugende Maßnahmen, damit es in Ihrem Haus nicht zu einem Rattenbefall kommt, zählen die aufgewendeten Kosten zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung.
Taucht eine Ratte in Ihrem Keller oder Hof auf und unternehmen Sie konkret gegen diesen Rattenbefall etwas, dürfen Sie die Kosten dafür jedoch nicht dem Mieter auf die Betriebskosten-Abrechnung setzen.
