Preisgebundener Wohnraum
Von preisgebundem Wohnraum spricht man, wenn Ihre Wohnung öffentlich gefördert wurde oder Sie diese steuerbegünstigt errichtet haben und sich als Gegenleistung für einen bestimmten Zeitraum einer Preisbindung unterworfen haben.
Für solche Wohnungen gelten andere, teilweise strengere Regeln, wenn es um die Betriebskosten-Abrechnung geht.