Nebenkosten
Wer wissen will, was Nebenkosten sind, blättert vergeblich im Gesetz. Den Betriebskosten ist im Unterschied dazu ein komplettes Gesetz gewidmet: Die Betriebskostenverordnung, die für die Wohnungsmiete gilt.
Der Begriff Nebenkosten geht weiter: Damit sind nicht nur die in der Betriebskostenverordnung aufgeführten umlagefähigen Betriebskostenpositionen gemeint, sondern alle weiteren Kosten, die sonst noch anfallen können, aber leider nicht auf Wohnungsmieter umlegbar sind.
So beispielsweise Verwaltungskosten: Das sind zwar Nebenkosten, aber keine umlagefähigen Betriebskosten!
Auf den Begriff Nebenkosten werden Sie deswegen häufig im Zusammenhang mit Gewerberaum stoßen. Denn vereinbaren Sie dort nur, dass Sie Betriebskosten umlegen dürfen, schließen Sie damit weitere Nebenkosten, die Sie als Gewerberaum-Vermieter noch zusätzlich umlegen dürften, aus!
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