Mülltonne, zusätzliche
Bestellt Ihr Mieter eine zusätzliche Mülltonne, muss er sie auch bezahlen. Sie als Eigentümer sind nicht verpflichtet, das Entgelt für eine vom Mieter bestellte zusätzliche Mülltonne zu entrichten (AG Charlottenburg, Urteil v. 27.09.2004, 236 C 248/03, GE 2005, S. 189).
Etwas anderes gilt nur, wenn Sie sich bisher noch gar nicht um die Grundabfallentsorgung gekümmert hatten.
Geht es dagegen nur um eine zusätzliche Abfallentsorgungsleistung, haften Sie als Eigentümer nicht.
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