MindesttemperaturenHeizung
Ihrem Mieter ist es im Winter zu kalt in seiner Wohnung? Nach der DIN 4701 müssen Sie für die folgenden Mindesttemperaturen in der Wohnung sorgen:
20 °C in Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen
15 °C in Fluren und
22 °C in Bädern.
Eine automatische Nachtabsenkung ist natürlich erlaubt. Allerdings muss auch nachts eine Mindesttemperatur von 15 bis 17 °C gewährleistet sein. Eine Nachtabsenkung sollte in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr stattfinden.
Auf der anderen Seite trifft aber auch den Mieter eine Heizpflicht: Er muss die Räume so heizen, dass keine Heizungs- und Wasserrohre einfrieren können.
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