Mietausfallversicherung
Sie können sich gegen Mietausfallschäden mit einer sogenannten Mietausfall- bzw. Mietverlustversicherung absichern.
Wohl wissend, dass Sie diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen dürfen!
Sie können sich gegen Mietausfallschäden mit einer sogenannten Mietausfall- bzw. Mietverlustversicherung absichern.
Wohl wissend, dass Sie diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen dürfen!