Mehrbelastungsklausel
Eine Mehrbelastungsklausel erlaubt Ihnen, neu entstandene oder neu eingeführte Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.
Sie ist ein absolutes Muss für jeden Mietvertrag!
Ihre Klausel ist aber nur dann wirksam, wenn sie sich auf die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung beschränkt und die Umlage nur für die Zukunft zulässt.
Siehe auch unter Betriebskosten, neue und unter Neue Betriebskosten
