Mahngebühren
Bekommen Sie Mahngebühren aufgebrummt, weil Sie beispielsweise Ihre Heizölrechnung zu spät bezahlen, dürfen Sie diese Kosten nicht an Ihre Mieter im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung weiterreichen.
Bekommen Sie Mahngebühren aufgebrummt, weil Sie beispielsweise Ihre Heizölrechnung zu spät bezahlen, dürfen Sie diese Kosten nicht an Ihre Mieter im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung weiterreichen.