Leitungswasserversicherung
Diese Kosten zählen zu den Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung und sind grundsätzlich auf den Mieter umlegbar.
Kommt es allerdings zu Prämienerhöhungen wegen häufiger Rohrbrüche oder weil Ihre Rohre schadensanfällig sind, dürfen Sie diese Mehrkosten nicht auf den Mieter umlegen.
Die Begründung des Gerichts: Die beruhen auf Ihrer vernachlässigten Instandhaltungspflicht (AG Hamburg, WM 1986, S. 346).
