Leasingkosten
Als Betriebskosten dürfen Sie diese nur dann auf Ihre Mieter umlegen, wenn dies die Betriebskostenverordnung ausdrücklich zulässt. Dies trifft bei den folgenden Geräten zu:
-Kaltwasserzähler,
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Antennenanlage,
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Heiz- und Warmwasserkostenverteiler.
Vergessen Sie nicht, Ihren Mietern Ihre Leasingabsichten mitzuteilen. Nur wenn die Mehrheit der Mieter nicht innerhalb 1 Monats widerspricht, können Sie die Geräte leasen und die Kosten auf Ihre Mieter umlegen.
