Laufende Kosten
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihren Kosten wirklich um Betriebskosten handelt, prüfen Sie, ob die Kosten nicht nur einmalig, sondern laufend anfallen.
Es sind nämlich nur solche Aufwendungen umlegbar, die Ihnen regelmäßig entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen mehrjährigen Zyklus handelt. Liegen zwischen dem Kostenanfall jeweils 5 Jahre, ist dies jedenfalls noch unproblematisch.
Kritisch wird es allerdings, wenn diese in einem Zyklus von 5-10 Jahren auftreten.
Siehe auch aperiodische Kosten
