Klingelanlage
Lassen Sie Ihre Klingelanlage regelmäßig warten, dürfen Sie diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Sie wissen ja: Als Wohnungsvermieter dürfen Sie auf Ihren Mieter nur dort Wartungskosten umlegen, wo Ihnen das die Betriebskostenverordnung ausdrücklich gestattet!
Siehe auch unter Gegensprechanlage und Wartungskosten
