Klimaanlage
Die Kosten für das Warten und den Betrieb einer Klimaanlage dürfen Sie als Sonstige Betriebskosten umlegen. Aber natürlich nur auf die Mieter, denen die Anlage auch zur Verfügung steht!
Siehe auch unter Lüftungsanlage
Die Kosten für das Warten und den Betrieb einer Klimaanlage dürfen Sie als Sonstige Betriebskosten umlegen. Aber natürlich nur auf die Mieter, denen die Anlage auch zur Verfügung steht!
Siehe auch unter Lüftungsanlage