Kehrgebühren, Schornsteinfeger
Diese Kosten zählen zur Schornsteinreinigung, ebenso die Gebühren für die Emissionsmessung. Sie dürfen sie nach § 2 Nr. 12 der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegen.
Dagegen nicht die Abnahmegebühr für eine neue Heizungsanlage (AG Schöneberg, Urteil v. 21.02.2008, 109 C 257/07, MM 2008, S. 299)
Wegen der steuerlichen Absetzbarkeit dieser Kosten als haushaltsnahe Handwerkerleistung und wie Sie die in Ihrer Betriebskosten-Abrechnung ausweisen müssen siehe auch unter haushaltsnahe Handwerkerleistung
