Heizperiode

Das ist der Zeitraum, in dem Sie Ihre Heizung anschalten müssen. Das ist normalerweise der Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. April. Das ist allerdings keine starre Frist, sondern Ihr Mieter kann selbst außerhalb dieses Zeitraums verlangen, dass Sie die Heizung anstellen.

Das ist der Zeitraum, in dem Sie Ihre Heizung anschalten müssen. Das ist normalerweise der Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. April.

Das ist allerdings keine starre Frist, sondern Ihr Mieter kann selbst außerhalb dieses Zeitraums verlangen, dass Sie die Heizung anstellen.

Allerdings nicht, solange es in ­seiner Mietwohnung noch bis zu 18 Grad Celsius warm ist.

Bis zu diesem Gradmesser kann Ihr Mieter außerhalb der Heizperiode nicht von Ihnen verlangen, dass Sie die Heizung wieder anwerfen. Dies gilt selbst dann, wenn die unerfreulichen Temperaturen über einen längeren Zeitraum andauern (AG Schöneberg, Urteil v. 04.02.1998, 5 C 375/97, NZM 1998, S. 476).

Sinkt die Raumtemperatur allerdings witterungsbedingt an 3 aufeinander folgenden Tagen unter 20 Grad Celsius, müssen Sie die Heizung wieder in Betrieb nehmen.

Ihre Heizpflicht außerhalb der eigentlichen Heizperiode - also in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. - können Sie durch keine noch so ausgefeilte mietvertragliche Klausel ausschließen.


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