Hausreinigung, Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung
Ein Kölner Vermieter stellte in seinem Mietshaus von der Eigen- zur Fremdreinigung um. Die für den Reinigungsdienst angefallenen Kosten legte er mal eben schnell auf seine Mieter um.
Der Haken an der Sache: Die Umlage der Kosten war nicht vereinbart! Stellen Sie jedoch von Eigen- auf Fremdreinigung um, geht das nur, wenn Sie im Mietvertrag vereinbart haben, dass die Hausreinigungskosten auch umlagefähig sind.
Sofern Sie den Betriebskostenkatalog von § 2 Betriebskostenverordnung bzw. noch den alten aus der Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung vereinbart haben, ist das kein Problem. Allerdings müssen Sie vor Beginn der neuen Abrechnungsperiode dem Mieter Ihre Pläne ankündigen.
Sind 6 von 8 Mieter im Haus für eine Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung, muss sich die Minderheit beugen, da es dem Vermieter nicht zumutbar ist, die Hausreinigung unterschiedlich zu handhaben (AG Köpenick, Urteil v. 26.10.2009, S C 11/09, GE 2009, S. 1522).
Siehe auch unter Kehrplan
