Hausbock- und Schwammversicherung
Zu den Kosten für die Sachversicherung zählt auch die Hausbock- und Schwammversicherung (AG Hamburg, Urteil v. 02.04.1998, 37b C 651/97, WM 1998, S. 352). Selbst wenn sie erst abgeschlossen wurde, nachdem der Mieter eingezogen ist.
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