Glasbruchversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt die mit dem Gebäude fest verbundenen Glasflächen ab. Haben Sie im Rahmen der Gebäudeversicherung eine Glasbruchversicherung abgeschlossen, können Sie die Prämien dafür als Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung auf den Mieter umlegen.
Erhöht sich die Glasversicherung deshalb, weil im Erdgeschoss Geschäfte mit Schaufenstern sind, müssen Sie vor der Verteilung der Glasversicherungskosten erst einmal den Anteil des gewerblichen Teils abziehen.
