Fassadenreinigung
Das Reinigen der Fassade zählt nicht mehr nach § 2 Nr. 9 BetrKV zu den umlagefähigen Kosten der Gebäudereinigung, sondern zu den nicht umlagefähigen Instandhaltungskosten.
Das gilt auch für Graffiti-Schmierereien, die Sie teuer entfernen lassen müssen.
