Etagenheizung
Die Kosten, die Ihnen für das Reinigen und Warten einer Etagenheizung entstehen, können Sie umlegen. Ebenso wenn Ihnen Kosten für das Beseitigen von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage oder für das regelmäßige Prüfen der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit entstehen.
Stellt eine Fachkraft Ihre Anlage neu ein oder führt sie eine Messung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch, können Sie diese Rechnung ebenfalls in Ihre Betriebskosten-Abrechnung einstellen.
