Einheitswert
Auf den Einheitswert stoßen Sie immer dann, wenn es um die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer geht.
Das Finanzamt berechnet den grundsteuerlichen Einheitswert nach den bestehenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Die Finanzbeamten rechnen nach folgender Formel:
Einheitswert × Steuermesszahlen (gemäß §§ 14 und 15 GrStG) = Grundsteuermessbetrag
