Düse
Düse, Dichtung, Filter: Das dürfen Sie dem Mieter auf die Abrechnung setzen. Die zählen zu den umlagefähigen, verschleißanfälligen Kleinteilen, die mal eben bei einer Wartung anfallen können, und gehören deshalb zu den umlagefähigen Betriebskosten (OLG Düsseldorf, Urteil v. 08.06.2000, 10 U 94/99, GE 2000, S. 888).
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