Betriebskosten, vergessene
Haben Sie in Ihrer Betriebskosten-Abrechnung eine Position vergessen, können Sie Ihre Abrechnung noch so lange korrigieren, wie die Abrechnungsfrist noch läuft. Selbst wenn der Mieter mitterweile bezahlt hat bzw. Sie ihm sein Guthaben bereits ausbezahlt haben, ist eine Korrektur noch möglich (BGH, Urteil v. 12.01.2011, VIII ZR 296/09).
Nach Ablauf der Abrechnungsfrist können Sie nichts mehr nachfordern! Welche Rechte Sie im Einzelnen haben, finden Sie unter dem Stichwort Berichtigung.
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