Betriebskosten-Klage
Trotz abgelaufener Abrechnungsfrist müssen Sie abrechnen, wenn lhr Mieter darauf besteht. Angenommen Sie rechnen nicht über Ihre Betriebskosten ab, obwohl Sie Ihr Mieter hierzu schon mehrfach aufgefordert hat.
Ihr Mieter kann Sie nun auf Abrechnungserteilung verklagen.
In den Augen der Gerichte kann nur der Vermieter abrechnen, da es hier nicht nur um das Zusammenrechnen vorhandener Urkunden geht. Bei der Betriebskosten-Abrechnung handelt es sich vielmehr um eine nicht vertretbare Handlung nach § 888 ZPO.
Die Gerichte gehen selbst dann von einer nicht vertretbaren Handlung aus, wenn einzelne Teile der ausstehenden Aufgaben von einem Dritten vorgenommen werden könnten (BGH, Beschluss v. 11.05.2006, I ZB 94/05).
Die Juristen sehen das so: Nur der Vermieter kann aufgrund seiner besonderen Kenntnisse die Abrechnung erstellen.
Werden Sie jetzt nicht tätig, droht Ihnen ein saftiges Zwangsgeld und - wenn das nicht als Ansporn reicht - sogar Zwangshaft!