Betriebskosten
Wenn Sie wissen wollen, ob es sich bei der vor Ihnen liegenden Rechnung um Betriebskosten handelt, orientieren Sie sich an der Betriebskostenverordnung. Diese ist für Wohnraum-Mieter abschließend.
Bejahen können Sie die Umlagefähigkeit, wenn die folgenden 3 Voraussetzungen zutreffen:
- Die Kosten sind objektbezogen, also durch das Eigentum hervorgerufen und betriebsdienlich,
- die Kosten sind tatsächlich entstanden,
- es handelt sich um regelmäßig entstehende Kosten.
Nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen:
- Instandsetzungskosten,
- Verwaltungskosten,
- Kapitalkosten.
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