Bauarbeiten

Wird etwas im Mietshaus umgebaut, brauchen Sie dafür meist Wasser oder Strom. Dieser Verbrauch können Sie den Mietern nicht z. B. über den Allgemeinstrom in der Betriebskosten-Abrechnung aufbrummen - dieser Mehrverbrauch geht allein auf Ihre Kosten!

Lässt sich der Mehrverbrauch nicht anhand eines Zwischenzählers genau messen, müssen Sie ihn realistisch schätzen und dafür in der Betriebskosten-Abrechnung einen Abzug vornehmen. Erläutern Sie schon in Ihrer Abrechnung, wo, wie viel und wofür Sie etwas abgezogen haben!

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