Bankgebühren
Kontoführungsgebühren, Überweisungsgebühren und sonstige Bank- und Kontokosten fallen immer an. Diese Kosten landen meist auf der Eigentümer-Abrechnung für Ihre Eigentumswohnung.
Dürfen Sie die auch auf den Mieter umlegen? Auf den Wohnungsmieter jedenfalls nicht, da sie hier zu den nicht umlegbaren Verwaltungskosten zählen.
Auf den Gewerberaum-Mieter dürfen Sie diese Kosten nur umlegen, wenn Sie diese unter Sonstige Betriebskosten ausdrücklich als umlegbar vereinbart haben.
