Aufzug
Auf Ihren Mieter können Sie folgende Kosten umlegen:
-den Betriebsstrom,
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die Kosten für die Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Reinigung und Pflege,
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die Kosten für die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft,
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die Kosten für die regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit,
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die Kosten, die Sie für die Einstellung durch einen Fachmann aufwenden müssen.
Wichtig: Lassen Sie den Fahrstuhlschacht reinigen, fällt das unter die Rubrik Reinigung des Aufzugs. Dagegen gehört das Reinigen des Fahrstuhls selbst und der Türen zur Hausreinigung.
Nicht umlegen können Sie dagegen die Kosten für den Stördienst (AG München, WM 1978, S. 87). Ebenso wenig die Kosten, die für das Instandsetzen und für das Liefern von Ersatzteilen anfallen (AG Hamburg, WM 1987, S. 274).
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