Aperiodische Kosten
Darunter sind Aufwendungen zu verstehen, die nicht jährlich, sondern nur alle paar Jahre, also in unregelmäßigen Abständen, anfallen.
Diese Kosten können Sie entweder in einem Aufwasch im Jahr ihres Anfalls auf den Mieter umlegen oder Sie können sie auf mehrere Jahre verteilen.
Ein typisches Beispiel dafür sind z. B. Eichkosten für den Wasserzähler, die Kosten für das Fällen von Bäumen oder für den E-Check.
