Anlage 3 zu -2-Berechnungsverordnung
Die Anlage 3 enthielt eine Aufzählung der Betriebskosten, die Sie auf den Wohnungsmieter umlegen durften. Diese Vorschrift finden Sie häufig noch in alten Mietverträgen.
Der Bezug in einem alten Mietvertrag auf die Anlage 3 mit ihren 17 Betriebskostenpositionen reicht heute noch, damit Sie Betriebskosten auf den Mieter umlegen dürfen. Auch wenn die Anlage 3 schon zum 01.01.2004 gestrichen wurde. Allerdings nur in dem Umfang, in dem es die alte Anlage 3 erlaubt.
An ihre Stelle ist heute die Betriebskostenverordnung getreten. Der Betriebskostenkatalog der Anlage 3 wurde fast 1 : 1 in § 2 BetrKV übernommen, deswegen gibt es kaum inhaltliche Unterschiede in den Umlagemöglichkeiten. Auf diese neuere Verordnung verweist jetzt auch § 27 II. Berechnungsverordnung.
