Ameisenbeseitigung
Legen Sie Ameisenköder aus, zählen die Kosten dafür zu den Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung. Das gilt aber nur, wenn Sie Ungeziefer auf Gemeinschaftsflächen wie z. B. im Hausflur oder auf dem Trockenspeicher bekämpfen.
Nicht dagegen wenn die Kosten für das Beseitigen innerhalb der Mieträume eines einzelnen Mieters anfallen.
