Alarmanlage
Baut Ihr Mieter selbst eine Anlage ein, muss er auch die Kosten dafür selbst tragen.
Bauen Sie eine Anlage ein, dürfen Sie z. B. die Stromkosten nur auf den Mieter im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung umlegen, wenn Sie dies ausdrücklich als Sonstige Betriebskosten vereinbart haben.
Bei Wohnraum muss zudem ein besonderes Sicherungsbedürfnis bestehen (z. B. sehr große Wohnanlage) und die Kosten müssen noch wirtschaftlich vertretbar - also nicht unsinnig teuer - sein.
