Betriebskostenabrechnung

Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist für Wohnungsvermieter, die mit ihrem Mieter eine Miete plus Vorauszahlungen vereinbart haben, Pflicht. Die Abrechnungsfrist endet 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist: Wer zu spät abrechnet, verliert seine Betriebskostennachzahlung. Was in eine Betriebskostenabrechnung hinein darf, regelt die Betriebskostenklausel im Mietvertrag. Die orientiert sich meist am Betriebskostenkatalog von § 2 Betriebskostenverordnung.
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Ärgerlich, wenn Sie Ihrer Miete hinterherlaufen müssen! Was können Sie in solchen Fällen tun? Und vor allem: Wie machen Sie alles richtig? Meineimmobilie.de weiß Rat: Lesen Sie hier, wie Sie richtig reagieren, wenn Ihr Mieter ständig zu spät oder zu wenig zahlt!

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Wer seine Eigentumswohnung vermietet, wird deshalb nicht unbedingt reich. Auf den Eigentümer kommen monatlich laufende Kosten zu, die er nur zum Teil auf den Mieter umlegen kann.

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Bei etwa zwei Dritteln aller vermieteten Wohnungen ist die Wohnfläche falsch berechnet und die im Mietvertrag eingetragene Quadratmeterzahl stimmt nicht mit der tatsächlichen überein. Demnach kassieren Vermieter mehr oder vielleicht auch weniger Miete, als ihnen zu steht.

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Topstory: Wenn der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung schlampt, kann ihn das teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall bleibt er auf seiner kompletten Nachforderung sitzen.

Der Kauf einer Eigentumswohnung sollte mindestens genauso gut überlegt sein wie der Hauskauf. Denn bei der Eigentumswohnung ist der Käufer an Bestimmungen und Regeln der Eigentümergemeinschaft gebunden. Deshalb sollte er im Vorfeld möglichst viele Informationen zu der Wohnung sammeln und Einsicht in wichtige Dokumente nehmen.

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Immer wieder ein Streitfall zwischen Vermieter und Mieter ist die Betriebskostenabrechnung, die sogenannte "zweite Miete". Der Vermieter sollte sich hier im eigenen Interesse strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Tipps rund um die Betriebskostenabrechnung:

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Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage besitzt, hat meistens einen Verwalter, der sich um die finanziellen Dinge kümmert - wie zum Beispiel die Jahresabrechnung.

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Gerade in älteren Mietverträgen finden sich oftmals Formulierungen, die den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Damals schlugen die Nebenkosten noch nicht so stark zu Buche. Für Mieter und Vermieter waren sie kein großes Thema. Wenn der Vermieter den Vertrag nachträglich ändern will, könnten ihm noch mehr Nachteile entstehen.

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"Puh ist das anstrengend!" Wer im 3. Stock wohnt und auch schon die eine oder andere Wasserkiste nach oben tragen musste, weiß wovon hier die Rede ist. Zugegeben: In solchen Situationen ist man dankbar, wenn es einen Aufzug gibt. Doch davon wollen viele Mieter später dann nichts mehr wissen, wenn sie auf ihre Betriebskostenabrechnung schauen. Wer am Ende zahlen muss, erfahren Sie hier.

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Vermieter müssen ihrem Mieter Einblick in Abrechnungsbelege, Verträge und Rechnungen gewähren. Das gilt für alle Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden. Wenn der Mieter von seinem Belegeinsichtsrecht Gebrauch macht, muss der Vermieter beispielsweise alle Posten der Betriebskostenabrechnung nachweisen können.
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Ein entscheidender Schritt in Richtung Mietrechtsreform hat heute das Bundeskabinett gemacht: Es hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Ist damit die Mietrechtsänderung bereits beschlossene Sache? Nein, denn jetzt beginnt erst einmal das „normale“ Gesetzesänderungsverfahren: Das Gesetz muss erst noch durch den Bundestag. Was sich voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2013 ändern soll, lesen Sie hier.

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