Betriebskostenabrechnung
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Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist für Wohnungsvermieter, die mit ihrem Mieter eine Miete plus Vorauszahlungen vereinbart haben, Pflicht. Die Abrechnungsfrist endet 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist: Wer zu spät abrechnet, verliert seine Betriebskostennachzahlung. Was in eine Betriebskostenabrechnung hinein darf, regelt die Betriebskostenklausel im Mietvertrag. Die orientiert sich meist am Betriebskostenkatalog von § 2 Betriebskostenverordnung.

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