Schallschutz
Maßnahme zur Verminderung der Schallübertragung, z.B. durch Anordnung schwerer Bauteile (Wände und Decken), leichter Bauteile in mehrschaliger Ausführung, gegebenenfalls mit Dämmstoffschichten, schwimmender Estriche (zur Trittschalldämmung), von Schallschutzfenstern, schalltechnischer Dämmungen bei der Verlegung bzw. Befestigung von Rohrleitungen, geräuscharmer Armaturen (Auslaufventile, Batterien usw.).Nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" sind in der vorgesehenen Neufassung für die Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen 1. zum Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- und Arbeitsbereich (z.B. Mehrfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser) 2. zwischen Räumen haustechnischer Anlagen bzw. gewerblicher Betriebe ("laute Räume") und baulich mit diesen verbundenen Aufenthaltsräumen 3. zum Schutz gegen Schallübertragung aus dem eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich 4. von Außenwandbauteilen Schallschutzmaßnahmen als Mindestanforderung bzw. als Vorschlag für erhöhten Schallschutz und höchstzulässige Schallpegel für z.B. Armaturen und Geräte der Wasserinstallation, Anlagen zur Heizung, Lüftung, Klimatisierung in Aufenthaltsräumen festgelegt.