Rückstauebene
Die von der Bauaufsichtsbehörde festgelegte Höhenlage (im ebenen Gelände zumeist die Straßenhöhe) unter der mit Rückstau (z.B. in Folge hoher Niederschläge) aus der Kanalisation gerechnet werden muss.
Die von der Bauaufsichtsbehörde festgelegte Höhenlage (im ebenen Gelände zumeist die Straßenhöhe) unter der mit Rückstau (z.B. in Folge hoher Niederschläge) aus der Kanalisation gerechnet werden muss.