Niedrigenergiehaus
Gebäude mit einem jährlichen Heizenergiebedarf von unter 50 kWh/m².Es stellt nach den heutigen gesetzlichen Anforderungen (Energieeinsparverordnung von 2002) die Regel bei Neubauten dar, staatlich geförderte Modernisierungsmaßnahmen von Altbauten erfordern ebenfalls diesen Standard. Wichtigste energiesparende Maßnahmen: hoher Wärmeschutz der Außenflächen, Optimierung der Gebäudegeometrie zugunsten eines geringen Außenwandanteils, Niedertemperaturheizung in Brennwerttechnik.