Baurichtmaß
Das auf der Maßordnung im Hochbau (DIN 4172) beruhende Maß von Bauteilen, deren Öffnungen und dgl. Es stellt als Rastermaß Teile, ein Ganzes oder Vielfaches vom Meter dar und ist ein theoretisches Maß (z.B. Vermaßung des Entwurfes bei Mauerwerksbauten), nicht das "Soll-Maß" der Ausführung ( Nenn-Maß).