Abrechnung
In Rechnung stellen erbrachter Leistungen durch den Auftragnehmer. Zur Abrechnung gehören außer der Rechnung mit Angabe von Art und Umfang der Leistung auch das Aufmaß.
In Rechnung stellen erbrachter Leistungen durch den Auftragnehmer. Zur Abrechnung gehören außer der Rechnung mit Angabe von Art und Umfang der Leistung auch das Aufmaß.