Abnahme
- Feststellung und Bestätigung des Erfolges einer Lieferung oder Fertigstellung einer Leistung (auch eines Teiles der Leistung) in Bezug auf die verlangten Eigenschaften und ihre Mangelfreiheit durch den Auftraggeber bzw. seinen Vertreter.
- Feststellung und Bestätigung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Erstellung von Gebäuden oder genehmigungspflichtigen Anlagen durch die zuständige Behörde oder öffentlich bestellte Sachverständige.