Baumangel
Verwandte Begriffe
Ein Baumangel bezeichnet eine Leistung, die nicht entsprechend anerkannter Normen vom Handwerker oder Dienstleister erbracht wurde. Ein Baumangel kann so gravierend sein, dass der Bauherr dem Unternehmer die Bauabnahme verweigern kann. Oftmals ist es allerdings für den Laien schwierig zu beurteilen, ab wann eine Abnahme verweigert werden kann. Manchmal treten die Folgen von Baumängeln auch erst lange nach der Fertigstellung auf: Dann kann der Bauherr auf die Gewährleistungspflicht pochen.




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