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Traummieter gesucht
Wahrheiten aus dem Vermieter-Alltag, skurrile Urteile und alles, was das Zusammenleben zwischen Mieter und Vermieter so spannend macht.
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Mängel im Nachhinein geltend machen Wenn die Handwerker am Bau nicht sauber gearbeitet haben, ist das für den Bauherrn nicht nur ärgerlich, es kann auch weitere Schäden am Haus nach sich ziehen. Der Bauherr hat jedoch das Recht, innerhalb der Gewährleistungsphase Baumängel im Nachhhinein geltend zu machen.Wenn der Bauherr seinen Auftragnehmer zur Nacherfüllung auffordern will, sollte er die einzelnen Mängel auflisten und jeweils detailliert nach Erscheinung, Lage und Ausmaß beschreiben. Mängelrüge mit Fristsetzung Moniert der Auftragnehmer die Unangemessenheit der ihm gesetzten Frist, sollte der Bauherr - sofern nicht besondere Umstände dem entgegenstehen - vorsorglich noch etwas warten, bevor er weitere Schritte unternimmt. So kann der Bauherr vermeiden, dass der Auftragnehmer in einem eventuellen späteren gerichtlichen Verfahren einwendet, die ihm gesetzte Frist sei unangemessen gewesen. Bei einer Mängelrüge mit Fristsetzung muss der Bauherr nicht zu viele Gedanken darüber zu verschwenden, welche Frist im konkreten Falle angemessen ist. Denn selbst eine unangemessen kurze Fristsetzung ist nicht wirkungslos, sondern setzt vielmehr die angemessene Frist in Lauf. Ausgefüllte Mängelliste So könnte eine ausgefüllte Mängelliste für die Geltendmachung von Ansprüchen aussehen: Erster Mangel
Zweiter Mangel
Dritter Mangel
Vierter Mangel
Fünfter Mangel
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