Wenn es zu laut ist: Baufehler beim Schallschutz
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Bauherren fragen sich, ob sie nur die anerkanntermaßen als zu niedrig eingeschätzten Anforderungen des Mindestschallschutzes nach DIN 4109 T1 oder die erhöhten Anforderungen nach DIN 4109 Teil 2 umsetzen müssen.
Gesetzlicher Mindestschallschutz
Gesetzlich gefordert ist lediglich der Mindestschallschutz, gewünscht und oftmals unwissentlich vereinbart werden jedoch erhöhte Anforderungen an den Schallschutz. Zu dieser Beurteilung kommt die Rechtsprechung oft, wenn das Adjektiv "hochwertig" im Zusammenhang mit den Forderungen von Bauherren oder den Versprechungen der Fertighausbauer verwendet wird.
Ohne die Begriffe näher zu vertiefen, muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen:
- Luftschall (= Schallübertragung von Personen, Maschinen etc. durch die Luft),
- Körperschall (= Luftschall, der über flankierende Bauteile übertragen wird),
- Trittschall (= Körperschall, der durch die direkte Anregung der Decke übertragen wird).
Laute und leise Funktionen
Bei der Planung der Funktionen und Geschossgrundrisse sollten Bauherren grundsätzliche Überlegungen in folgende Richtungen anstellen, um die "lauten" von den "leisen" Funktionen konsequent zu trennen:
- Überlegen, wie einzelne Räume angeordnet werden sollen (zum Beispiel Büro nicht unmittelbar neben dem Kinderzimmer),
- Pufferbereiche vor besonders ruhebedürftigen Räumen schaffen (zum Beispiel durch Flure, Einbaumöbel etc.),
- haustechnische Installationen nicht an Wänden beziehungsweise durch Wände von "leisen" Räumen führen,
- die Gebäudezufahrt und den Eingang den "lauten" Bereichen zuordnen.
Der Luftschall
Eine ganz wesentliche und leider zunehmend häufige Ursache für oft umfangreiche gerichtliche Auseinandersetzungen ist die Übertragung von Außenlärm über die Außenhaut oder das Dach in schutzbedürftige Räume (zum Beispiel Wohn- und Aufenthaltsräume).
Das hat nicht immer damit zu tun, dass die schallschutztechnische Qualität der Außenbauteile schlechter geworden ist, sondern einfach mit
- einem ansteigenden Umgebungsgeräuschpegel,
- erheblichen Spitzenbelastungen (stark befahrene Straßen, Flug- und Bahnverkehr),
- zunehmender Dauerbeschallung ohne Reduzierung in den Ruhezeiten.
Solche (Dauer-)Lärmbelästigungen können erwiesenermaßen zu gesundheitlichen Schäden oder zu Krankheiten führen und sollten daher nach Möglichkeit vermieden, zumindest aber so gut es geht eingedämmt werden.
Schallemissionspläne berücksichtigen
Deshalb muss bei der Planung von Einfamilienhäusern der äußere Lärmeinfluss berücksichtigt werden, nicht nur wenn Entspannung, Erholung und Ruhe auf der Wunschliste ganz oben stehen. In den einzelnen Städten und Kommunen gibt es hierzu sogenannte Schallemissionspläne.
Darin werden, resultierend aus den unterschiedlichen Lärmbelastungen und den dort festgelegten Lärmpegelbereichen, konkrete schalltechnische Mindestanforderungen an die einzelnen Bauteile wie Fenster, Türen, Außenwand und Dach gestellt. Diese sind bei der Planung und Realisierung zwingend zu erfüllen.
Gesetzlicher Schalldämmwert und Nutzererwartungen
Unterschiedliche Vorstellungen ergeben sich aber weiterhin zwischen dem Schalldämmwert, der selbst bei den erhöhten Anforderungen gesetzlich verlangt und somit juristisch als ausreichend angesehen wird, und dem, was sich der Nutzer unter schallgedämmt vorstellt. Statistische Erhebungen belegen eindeutig, dass die Nutzererwartungen deutlich höher sind als die baurechtlich geforderten Schalldämmwerte.
Somit besteht per se ein Grundkonflikt, der nur durch eindeutige Klärung, respektive Erklärung durch den Planer, während des Planungsprozesses gelöst werden kann. Wird dies versäumt, kommt es zwar nicht immer zu einklagbaren Mängeln, jedoch zu unzufriedenen Nutzern.
Schallschutznorm oft nicht ausreichend
Die Schallschutznorm zeigt, dass auch mit den gesetzlich nicht mehr geschuldeten erhöhten Anforderungen das Mithören vom Nachbarraum aus möglich ist. Nur mit entsprechend geplanten Sonderkonstruktionen, verbunden mit erheblichen Mehraufwendungen, kann dies unterbunden werden.
Daraus ergibt sich: Die gesetzgeberische Lücke zwischen dem minimal geforderten Schallschutz und dem, was der durchschnittliche Nutzer sich darunter vorstellt, erfordert einen zusätzlichen Klärungs-, Entscheidungs- und Planungsprozess, um den gewünschten Schallschutz zu realisieren.
Schallübertragung bei Bauteilen
Wenn es entsprechend angeregt wird, überträgt jedes Bauteil, das nicht ausreichend entkoppelt ist, Schall. Die Frage ist nur, ob die Übertragung im Rahmen des Zulässigen liegt oder diesen überschreitet.
Um die Schallübertragung bei Bauteilen, die aus eigentumsrechtlichen oder nutzungstechnischen Gründen entkoppelt sein müssen, auf ein nicht mehr wahrnehmbares Minimum zu reduzieren, gibt es konstruktive Grundregeln für die bauliche Umsetzung - sozusagen das Einmaleins des Schallschutzes.
Schwerpunktmäßig handelt es sich dabei jeweils um die Entkoppelung von
- Trennwänden bei Doppel- und Reihenhäusern,
- Dächern bei Doppel- und Reihenhäusern,
- Deckenauflagern von Geschossdecken,
- Treppenauflagern auf Wänden und Podesten sowie
- haustechnischen Installationen.
Nicht fachgerecht angeleitete Haustechniker scheuen nicht davor zurück, selbst 12,5 Zentimeter starkes Kalksandsteinmauerwerk (Trennwand zwischen Bad und Wohnraum) zu schlitzen.
Trittschalldämmung bei mehrstöckigen Häusern
Familienhäuser sind zumeist ein- bis zweigeschossige Gebäude. Somit müssen die hier eingebauten Wohnungstrenndecken zur Vermeidung der Schallübertragung beim Begehen der Geschossdecke über einen schwimmenden Estrich verfügen. Dabei kommen für die Konstruktion im Wesentlichen zwei Grundvarianten zur Anwendung:
- Zement-, Anhydritestrich und Gussasphalt bei Massivdecken,
- Trockenestrich bei Holzbalkendecken, Holzverbunddecken und Brettstapeldecken.
Schwimmende Verlegung
Gemeinsam haben alle Estrichkonstruktionen, dass eine schwimmende Verlegung mit einer kompletten Entkopplung der Trageschicht, also des Estrichs, von der Decke, den aufgehenden Bauteilen einschließlich Durchdringungen, Durchführungen etc. vorgenommen wird. Dies erfolgt mit Trittschalldämmmatten und Randdämmstreifen entsprechend der gewählten Systeme.
Die Ursache für eine Mehrzahl der damit verbundenen Bauschäden liegt oftmals in der Vernachlässigung der zwingend notwendigen handwerklichen Sorgfalt. Verursacht werden diese durch Schallbrücken aufgrund nicht vollständig ausgeführter Entkopplungen.
Diese sogenannten Körperschallbrücken, die im Übrigen nur mit aufwändiger und teurer Messtechnik zu finden sind, führen über die flankierenden Bauteile zu ganz erheblichen Schallübertragungen in die angrenzenden Bereiche.


