Freitag, 20.11.2009 | Autor: mb, Foto: TÜV Rheinland

Verbraucherschützer fordern mehr Schutz für private Bauherren

Foto: TÜV Rheinland
News: Wenn ein Bauunternehmen pleite geht, sind davon auch private Bauherren betroffen. Verbraucherschützer fordern nun von der neuen Regierung einen besseren gesetzlichen Schutz und ein eigenständiges Bauvertragsrecht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert mehr Schutz für private Bauherren. Konkret müsse die neue Regierung ein eigenständiges Bauvertragsrecht auf den Weg bringen, das privaten Bauherren mehr Rechte einräumt. "Intransparente Angebote, Pfusch und fehlende Rechtssicherheit am Bau müssen endlich ein Ende haben", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen in einer Pressemitteilung. Der Verband will durchsetzen, dass Rechtslücken im Baubereich geschlossen werden und fordert ein "verbraucherorientiertes Bauvertragsrecht mit klaren, sicheren und fairen Bedingungen, um den Wildwuchs in den Bauverträgen zu beenden und endlich Rechtsicherheit für alle Beteiligten herzustellen."

Unwägbarkeiten für private Bauherren

Nach Ansicht der Verbraucherschützer werden private Bauherren mit vielen Unwägbarkeiten konfrontiert: Lückenhafte Baubeschreibungen, unzulässige Klauseln in Bauverträgen, kopflastige Zahlungspläne, und das Risiko, Opfer eines Baukonkurses zu werden. "Ein eigenständiges Bauvertragsrecht würde Investitionssicherheit schaffen und das Vertrauen privater Bauherren in die Leistungsfähigkeit von Bauwirtschaft und Handwerk fördern", sagt Billen.

Nach eigenen Angaben hat der vzbv in den letzten Jahren erfolgreich gegen diverse Klauseln geklagt. Dennoch fehlen aus Sicht des Verbandes weiterhin angemessene Rechte, die gewährleisten, dass Bauwirtschaft und Handwerk privaten Bauherren Qualität zu einem kalkulierbaren Preis und Zeitpunkt liefern.

Nachbesserungen durch Gesetzgeber gefordert

Konkret fordern die Verbraucherschützer vom Gesetzgeber unter anderem ein Widerrufsrecht für private Bauverträge, verbindliche Regelungen zu Bauzeit und zu Vertragsfristen, einen Schutz des Verbrauchers bei Firmeninsolvenzen sowie eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

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