Übergabe von Bauunterlagen

- Bauherr muss im Besitz aller Bauunterlagen sein
- Alle Bauunterlagen auch von Schlüsselfertiganbieter aushändigen lassen
- Erst Bauunterlagen einfordern und dann Bauvertrag unterzeichnen
Für einen Hauseigentümer sind die Bauunterlagen die halbe Miete. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in einer Pressemitteilung hin. "Immer wieder kommen Bauherren zu uns, klagen über Mängel am erst kürzlich bezogenen Haus, haben aber nicht einmal Pläne, weil ihr Schlüsselfertiganbieter sie ihnen beim Einzug nicht übergeben hat", berichtet Klaus Kellhammer vom VPB. "Wer ein Haus baut, der braucht dazu Pläne, Berechnungen, Genehmigungen, Nachweise. Diese Dokumentation ist unentbehrlich und gehört zu jedem Haus. Sie ist der Nachweis, dass alle Gesetze eingehalten und Auflagen erfüllt wurden. Jeder Bauherr muss diese Unterlagen in seinem Besitz haben."
Bauunterlagen müssen auch bei Schlüsselfertighaus übergeben werden
Auch wenn das Haus schlüsselfertig gekauft wird, müssen die Bauunterlagen den Besitzer wechseln. Denn nach der Übernahme des Hauses müssen Eigentümer den Genehmigungsbehörden jederzeit beweisen können, dass ihre Immobilie Recht und Gesetz entspricht. "Das können sie aber oft nicht", beobachtet Bauherrenberater Kellhammer seit Jahren, "weil sie die Unterlagen gar nicht erst ausgehändigt bekommen. Und weil sie in der Regel keine Vorstellung davon haben, was ihnen zusteht, fragen sie auch nicht danach."
Genauso wichtig wie die Übergabe der Bauunterlagen nach der Abnahme ist laut VPB die Herausgabe derselben vor Vertragsabschluss. Wer weder die Pläne zu seinem neuen Haus kennt, noch die Energieberechnungen zu Gesicht bekommt, der kann auch nicht prüfen lassen, ob beim geplanten Bau alles mit rechten Dingen zugeht. "Solange der Käufer die Bauunterlagen nicht in Händen hält, um sie nachrechnen und prüfen zu lassen, sollte er auf keinen Fall den Bauvertrag unterzeichnen", mahnt Klaus Kellhammer Voreilige zur Geduld.
Bauunterlagen vor Vertragsabschluss einfordern
"Erst wenn alle Bauunterlagen vorliegen, kann ein unabhängiger Sachverständiger sie bewerten und dem angehenden Käufer raten, ob er den Kaufvertrag so akzeptieren kann, vielleicht nachverhandeln sollte oder lieber ganz auf den Hauskauf bei diesem Anbieter verzichtet." Ist der Bauvertrag erst einmal unterschrieben, sind Nachbesserungen praktisch nicht mehr möglich. Der Käufer kämpft dann um jedes Detail, auch um die Herausgabe der ihm eigentlich zustehenden Bauunterlagen.
meineimmobilie-Tipp
Auch für Vermieter sind Bauunterlagen wichtig. Daraus können Sie zum Beispiel die Wohnfläche entnehmen.


