Rechtzeitig zur Bemusterung

Bei der Bemusterung entscheidet der Bauherr, wie seine Immobilie ausgestattet werden soll: Heizung, Bodenbeläge, Fenster - alles kann der Bauherr vorher aussuchen. Die Bemusterung sollte vor Abschluss des Bauvertrages erfolgen, um Preise gut zu verhandeln, rät der Bauherrenschutzbund e. V. in einer Pressemitteilung. Bauherren könnten demnach nicht erst nach und nach ihre Wünsche anmelden, sondern müssten Wesentliches vorab vertraglich sichern.
Detaillierte Auflistung in der Bau- und Leistungsbeschreibung
Die einzelnen Posten sollten deshalb samt Preisen in der Bau- und Leistungsbeschreibung schriftlich festgelegt werden. Manche Wünsche des Bauherren, wie zum Beispiel eine Fußbodenheizung, müssen sogar vor der Planungsphase eingebracht werden.
Fachberatung im Bemusterungszentrum
Der Bauherrenschutzbund rät künftigen Eigentümern, sich im Bemusterungszentrum durch einen kompetenten Fachmann beraten zu lassen und nicht etwa durch Verkäufer in der eigenen Wohnung. Der Bauherr sollte sich dabei einen Überblick über möglichst viele Produktmuster, Hersteller und Preise verschaffen. Hilfreich sei es, wenn er vorher seine Wünsche auflistet und in die Verhandlungen mit dem Anbieter einbringt, so der Bauherrenschutzbund.
meineimmobilie.de-Tipp
Wenn Sie Ihre Immobilie später vermieten wollen, kann es sich lohnen, bereits bei der Bemusterung an Bedürfnisse von Mietern zu denken. Eine gehobenere Ausstattung steigert den Wert Ihrer Immobilie und erhöht die Vermietbarkeit.