Hohes Bußgeld bei Verstoß gegen EnEV

Für Bauherren ist die Einhaltung des Budgets besonders wichtig. Unvorhergesehene Rechnungen bringen neue Schulden. Deshalb sollten Bauherren darauf achten, dass die geltenden Gesetze der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) eingehalten werden. Denn sonst drohe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in einer Pressemitteilung hin.
Hohe Bußgelder selbst bei kleinen Verstößen
Mit den geltenden Gesetzen verpflichtet der Staat Bauherren, Hauseigentümer und Vermieter zu diversen Energiesparmaßnahmen im Rahmen eines Neubaus oder einer Altbausanierung. Das reicht von der Konstruktion und Bauweise von Fassaden und Dach über die Auswahl der Heiztechnik bis hin zur Inspektion und Wartung der Anlagen oder dem Aushang eines Energieausweises. Wer gegen diese Vorschriften auch nur bei Kleinigkeiten verstößt - beispielsweise, wenn die Inspektionsintervalle für Gebäudeklimaanlagen nicht eingehalten oder ein Heizkessel ohne CE-Prüfzeichen installiert wurde - riskiert laut VPB bereits Bußgelder. Und wenn der Vermieter dem Wunsch eines Mietinteressenten nicht nachkommt, den Energieausweis vorzulegen, kann er dafür mit bis 15.000 Euro bestraft werden.
Baubehörden überprüfen Einhaltung der Vorgaben
Die Baubehörden prüfen die Einhaltung der Energieeinspargesetze. Dazu wenden sie sich nach Angaben des VPB immer an den Bauherren. Auch wenn dieser Laie ist, muss er kontrollieren, ob die Architekten und Handwerksfirmen die rechtlichen Vorgaben eingehalten haben. Von den Firmen muss sich der Bauherr sogenannte Unternehmerbescheinigungen geben lassen. Die Firmen sind verpflichtet, diese Erklärungen auszustellen, sonst drohen auch ihnen Bußgelder. Die Papiere bestätigen, dass der Bau beziehungsweise Umbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Bauherr, so empfiehlt der VPB, sollte diese Bescheinigungen sorgfältig aufbewahren, damit er den Behörden gegenüber den entsprechenden Nachweis führen kann.
meineimmobilie-Tipp
Damit Sie als Bauherr, Eigentümer oder Vermieter den Überblick beim Neu- oder Umbau Ihres Hauses behalten, sollten Sie ein Bautagebuch führen. Darin halten Sie alle Firmenadressen, Termine und Absprachen in Zusammenhang mit den Baumaßnahmen fest.

