Donnerstag, 27.05.2010 | Autor: mb, Foto: obs/ACO Hochbau Vertrieb GmbH

Hochwasserschäden nicht immer versichert

Foto: obs/ACO Hochbau Vertrieb GmbH
News: Die Flusspegel steigen, in einigen Gegenden Deutschlands droht Hochwasser. Hausbesitzer und Vermieter, die versichert sind, können beruhigt sein - aber nur, wenn ihre Immobilie nicht in gefährdetem Gebiet steht.

Sandsäcke sollen die Dämme stabil halten. Doch wenn das Wasser weiter steigt, droht vielen Hausbesitzern und Vermietern in Deutschland die Überschwemmung ihrer Immobilie. "Gut, wenn die Leidtragenden eine Elementarschadenversicherung haben", sagt Lilo Blunck vom Bund der Versicherten (BdV) e.V. in einer Pressemitteilung zur Versicherung bei Hochwasserschäden.

Keine Elementarschadenversicherung in gefährdeten Gebieten

Doch wer ein Haus in gefährdetem Gebiet besitzt, kommt laut BdV unter Umständen gar nicht in den Genuss einer Elementarschadenversicherung. Glück im Unglück hätten lediglich die Verbraucher im östlichen Teil Deutschlands, die noch eine originale "Haushaltsversicherung" aus DDR-Zeiten haben. Diese damals weit verbreitete Police beinhalte so etwas wie eine Elementarschadenversicherung, die auch heute noch gültig sei, so der BdV.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung greifen nicht

Wer dagegen lediglich eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat schaut nach Angaben des BdV in die Röhre. Lilo Blunck: "Die greifen nicht bei Überschwemmungen. Für die Schäden durch vollgelaufene Keller oder durch das überflutete Grundstück helfen beide Versicherungen gar nicht."

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 meineimmobilie-Tipp


Ist Ihr Keller vollgelaufen, sollten Sie so schnell wie möglich damit beginnen, das Wasser abzupumpen, damit keine weiteren Schäden an Ihrer Immobilie entstehen. Danach sollten Sie die Bausubstanz durch einen Fachmann überprüfen lassen.